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Pflichten der Hausverwaltung gegenüber Eigentümern und Mietern

  • rafaelhautumm4
  • 22. Mai
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 28. Mai

Ein Wohnhaus mit vielen Wohnungen und Bäumen im Vordergrund

Eine Hausverwaltung übernimmt eine Schlüsselrolle – sowohl gegenüber den Eigentümern als auch den Mietern. Ihre Pflichten sind im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und betreffen kaufmännische, technische und kommunikative Aspekte.


Zu den zentralen Pflichten gegenüber Eigentümern zählen:

  • Erstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans

  • Verwaltung der Instandhaltungsrücklage

  • Organisation und Durchführung der Eigentümerversammlung

  • Umsetzung von Beschlüssen

  • Prüfung von Versicherungen und Verträgen


Gegenüber Mietern übernimmt die Hausverwaltung Aufgaben wie:

  • Annahme und Bearbeitung von Schadensmeldungen

  • Betriebskostenabrechnung

  • Koordination von Reparaturen

  • Kommunikation bei Hausordnungsverstößen


In Städten wie Aachen, Bonn, Köln und Düsseldorf ist es wichtig, dass eine Verwaltung sowohl rechtlich sattelfest als auch lokal vernetzt ist. So können Anfragen schnell bearbeitet und notwendige Handwerker zeitnah beauftragt werden.


Verletzt eine Hausverwaltung ihre Pflichten – etwa durch verspätete Abrechnungen oder Nichterreichbarkeit – kann dies zu erheblichen Problemen führen. Daher sind Zuverlässigkeit, Transparenz und Fachwissen zentrale Auswahlkriterien.


Fazit: Eine Hausverwaltung übernimmt zahlreiche gesetzlich verankerte Pflichten. Für Eigentümer und Mieter in Aachen oder Düsseldorf ist eine rechtssichere, professionelle Verwaltung daher essenziell.




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