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Was tun bei Mietrückständen? Rechte und Pflichten für Vermieter

  • rafaelhautumm4
  • 22. Mai
  • 2 Min. Lesezeit
Römische Götting für Rechte und Pflichten

Mietrückstände zählen zu den größten Ärgernissen für Vermieter – sowohl emotional als auch wirtschaftlich. Wenn ein Mieter nicht oder nur unregelmäßig zahlt, gerät schnell der gesamte Mietprozess aus dem Gleichgewicht. Doch was können Vermieter konkret tun? Wie hilft eine professionelle Hausverwaltung? Und wie lassen sich zukünftige Mietausfälle effektiv vermeiden?


1. Zahlungsverzug erkennen und richtig reagieren

Zunächst gilt: Ruhe bewahren und strukturiert vorgehen. Bereits nach wenigen Tagen Verzug ist es ratsam, den Mieter freundlich, aber bestimmt zu kontaktieren. Eine professionelle Hausverwaltung übernimmt diesen ersten Schritt routiniert – telefonisch oder schriftlich. In vielen Fällen handelt es sich um ein Versehen oder eine kurzfristige Liquiditätslücke, die sich schnell klären lässt.

Bleibt die Zahlung jedoch aus, erfolgt zeitnah eine formale Mahnung, die meist eine Frist von sieben bis zehn Tagen setzt. Diese Mahnung sollte dokumentiert und im Zweifel später juristisch verwertbar sein.


2. Rechtliche Möglichkeiten bei Mietrückständen

Wird die Miete dauerhaft oder wiederholt nicht gezahlt, müssen Vermieter handeln. Ab einem Mietrückstand von zwei Monatsmieten greifen gesetzlich definierte Maßnahmen, die notfalls mit anwaltlicher Unterstützung eingeleitet werden können:

  • Außerordentliche Kündigung gemäß § 543 BGB wegen erheblicher Vertragsverletzung

  • Ordentliche Kündigung, wenn sich die Rückstände über einen längeren Zeitraum häufen

  • Klage auf Zahlung und/oder Räumung, um das Mietobjekt schnell wieder verfügbar zu machen

Wichtig: Alle Schritte sollten sorgfältig dokumentiert werden – von der ersten Mahnung bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Eine Hausverwaltung übernimmt hier die Koordination, dokumentiert lückenlos alle Vorgänge und berät bei der Wahl der richtigen Strategie.


3. Wie eine Hausverwaltung Vermieter unterstützt

Eine erfahrene Hausverwaltung ist in solchen Situationen Gold wert. Sie übernimmt nicht nur die Kommunikation mit dem Mieter, sondern koordiniert auch die Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten, Gerichten und Versicherungen.

Typische Leistungen der Hausverwaltung bei Mietrückständen:

  • Lückenlose Dokumentation aller Zahlungsauffälligkeiten

  • Formulierung rechtssicherer Mahnungen und Kündigungen

  • Vermittlung eines Fachanwalts für Mietrecht

  • Beratung zu Mietausfallversicherungen

  • Unterstützung bei der Neuvermietung

Gerade in angespannten Wohnungsmärkten wie in Aachen oder Düsseldorf ist es entscheidend, schnell handeln zu können. Eine gut vernetzte Hausverwaltung sorgt dafür, dass Leerstände möglichst kurz bleiben.


4. Prävention: So lassen sich Mietausfälle vermeiden

Der beste Schutz vor Mietrückständen ist eine gute Vorbereitung. Dazu gehören:

  • Bonitätsprüfung potenzieller Mieter vor Vertragsabschluss

  • Transparente und rechtssichere Mietverträge, die Zahlungsmodalitäten klar regeln

  • Regelmäßiger Kontakt zur Hausverwaltung, um frühzeitig auf Zahlungsprobleme reagieren zu können

  • Mietausfallversicherung, insbesondere bei gewerblich genutzten Objekten oder hohem Mietniveau

Ein weiterer wichtiger Punkt ist das frühzeitige Erkennen sogenannter Mietnomaden. Eine professionelle Hausverwaltung kennt die typischen Warnzeichen und kann Risiken minimieren, bevor sie zum Problem werden.


5. Fazit: Klare Prozesse und kühler Kopf schützen vor Schäden

Mietrückstände sind eine ernste Angelegenheit – sie belasten nicht nur finanziell, sondern auch emotional. Doch mit klaren Prozessen, juristischer Unterstützung und einer erfahrenen Hausverwaltung an der Seite lassen sich Schäden begrenzen. Entscheidend ist, frühzeitig zu handeln und den Überblick zu behalten. So sichern sich Vermieter nicht nur ihre Einnahmen, sondern auch langfristige Ruhe im Mietverhältnis.

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